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Drohnenaufnahme des Hauptstandorts in Deutschland - Weber Food Technology GmbH,
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Code of Conduct für Lieferanten.

Als Familienunternehmen wissen wir, was Verantwortung für kommende Generationen bedeutet. Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Klimaschutz sind schon seit Jahren fest in unserem Alltag verankert – sowohl was die Entwicklung und Fertigung unserer High-End-Technik angeht als auch den Arbeitsalltag aller Mitarbeitenden. Als modernes und umweltbewusstes Familienunternehmen ist es uns ein besonderes Anliegen, einen Beitrag zu leisten und „grüner“ zu werden. Aufgrund der Herausforderungen der heutigen Zeit, wie neuen Technologien, steigendem Wettbewerb sowie weltweiten gesellschafts- und klimapolitischen Herausforderungen, sind die folgenden Grundprinzipien, die das unser unternehmerisches Wirken und Handeln leiten, von großer Bedeutung. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie diese Grundsätze teilen und geltende Vorschriften und Gesetze beachten.

Für unsere Lieferanten bestimmt dieser Code of Conduct das Mindestmaß dessen, was unsere Vertragspartner erfüllen müssen, um dieser Verantwortung nachzukommen. Er orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, grundlegenden Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie den Prinzipien des UN Global Compact.

Verantwortung gegenüber Menschen.

Menschen haben Anspruch darauf, in ihrer Würde geachtet zu werden. Wir bei Weber achten auf den Schutz der Menschenrechte entsprechend der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. In diesem Zusammenhang verpflichten sich unsere Lieferanten, international anerkannte Arbeits- und Sozialstandards zu wahren. Dies umfasst die folgenden Grundsätze:

Area Sales Manager und Zerspanungsmechaniker im Prüffeld
  • ILO Nr. 111/100: Respektvoller Umgang mit den Beschäftigten und Schaffung eines Arbeitsplatzes, der frei von Belästigung, Missbrauch und Diskriminierung jeglicher Art ist.
  • ILO Nr. 87/98: Anerkennung des Vereinigungsrechts und des Rechts auf Kollektivverhandlung innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens.
  • ILO Nr. 100: Einhaltung von Mindestlöhnen und Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen bzw. Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche und unter Beachtung der Standards der ILO. Die gezahlten Löhne ermöglichen es den Beschäftigten, einen angemessenen Lebensstandard zu führen.
  • ILO Nr. 29, 105, 138, 182: Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, jeglicher Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel sowie Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten zu unerlaubten Tätigkeiten. Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Sicherstellung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der OECD.

Verantwortung für die Umwelt.

Gemeinsam mit unseren Lieferanten möchten wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz entlang der Lieferkette leisten. Unsere Lieferanten verpflichten sich, angemessene Vorkehrungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten für die Umwelt ihrer Beschäftigten zu treffen. Dies beinhaltet die folgenden Grundsätze:

  • Effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen und Verwendung von Sekundärrohstoffen wo immer möglich sowie energieeffizienter, klimaneutraler und umweltfreundlicher Technologien
  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wie Land, Wälder und Gewässer
  • Beendigung oder Einschränkung der Produktion bei Verwendung oder Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen
  • Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrenmerkmalen von Stoffen und Gemischen, um eine sichere Verwendung von Chemikalien zu ermöglichen
  • Geeignete Entsorgung, Kontrolle und Aufbereitung vor Freisetzung von
    • Abfällen, einschließlich der Beachtung der Verbote über die Ausfuhr gefährlicher Abfälle,
    • Abwasser,
    • Emissionen,
    • Chemikalien oder
    • anderen Materialien mit potenziell negativem Effekt auf die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt

Das schließt auch die Reduzierung von Abfallmengen, Minderung von Emissionen sowie die Beachtung der Beschränkungen im Umgang mit quecksilberhaltigen Produkten mit ein.

Verantwortung als Geschäftspartner.

Unsere Lieferanten verpflichten sich zu einem fairen Verhalten im Wettbewerb und in der Geschäftsbeziehung mit Weber. Hierzu müssen folgende Grundsätze eingehalten werden:

  • Verbot jeglicher Art von Korruption, Erpressung, Untreue, Unterschlagung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Achtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen
  • Einhaltung von geltenden Zoll- und Ausfuhrbestimmungen sowie Sanktionsregelungen
  • Geheimhaltung und Schutz von personenbezogenen Daten sowie von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen von Weber
  • Aktive Informationsbereitstellung gegenüber Weber bezüglich Situationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu einem Interessenkonflikt führen können
  • Lieferung von Produkten, die den geltenden Gesetzen entsprechen
Weber ist starker Partner von Lebensmittelproduzenten.

Verantwortung für Compliance.

Unsere Lieferanten verpflichten sich, ein Compliance-Management-System zu etablieren, das die Einhaltung dieser Grundsätze sowie geltender Vorschriften und Gesetze adäquat unterstützt. Dazu zählt auch das Bestehen eines effektiven unternehmensinternen oder externen Hinweisgebersystems, sodass auf Verletzungen dieser Grundsätze bzw. entsprechende Risiken hingewiesen werden kann. Im Rahmen unserer Verantwortung für eine integre und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Lieferkette können sich die in der Lieferkette involvierten Unternehmen, ihre Beschäftigten und weitere Dritte bei möglichen Compliance-Verstößen jederzeit auch an das Weber Hinweisgebersystem (Integrity EQS) wenden. Wir prüfen diesen Code of Conduct regelmäßig und nehmen Änderungen vor sofern notwendig. Wichtige Änderungen werden den Lieferanten mitgeteilt.

Da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für uns von großer Bedeutung ist, unterstützen wir unsere Lieferanten bei Bedarf im Hinblick auf die Erfüllung der hierin enthaltenen Sorgfaltspflichten. Zudem ist es Weber zur Sicherstellung der eigenen Sorgfaltspflicht gestattet, die Einhaltung dieses Code of Conduct beim Lieferanten mit geeigneten Mitteln zu prüfen. Im Rahmen einer solchen Überprüfung hat der Lieferant uns zu allen erforderlichen Daten und Informationen im Hinblick auf die Umsetzung dieses Code of Conduct Zugang zu gewähren. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen diesen Code of Conduct verpflichtet sich der Lieferant, den Sachverhalt entsprechend aufzuarbeiten. Weber kann zudem bei Vorliegen eines Verdachts eigene Untersuchungen mit der Unterstützung der Lieferanten durchzuführen. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Code of Conduct sowie der hierin enthaltenen Grundsätze behalten wir uns zudem angemessene rechtliche Schritte vor.

Unsere Lieferanten verpflichten sich hiermit, ihren Beschäftigten, Beauftragten und Subunternehmern den Inhalt dieses Code of Conduct angemessen zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen zur Umsetzung der enthaltenen Grundsätze zu treffen.